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BVerwG · 2023-02-02

Fahrtenbuch und Messzweifel

3 C 14.21 · Urteil

Redaktioneller Stand 22. September 2026 · Deutschland · Bezugszeiträume direkt an den Daten

Was die Entscheidung trägt

Im Fahrtenbuchverfahren ist die Messung nicht allein wegen allgemein behaupteter Zweifel unbeachtlich. Substantiierte Anhaltspunkte für einen Fehler sind von pauschalen Vermutungen zu unterscheiden.

Was daraus nicht folgt

Fahrtenbuch ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren; nicht mit der persoenlichen Ahndung des Tempoverstosses gleichsetzen.

Praktische Bedeutung

Wer Halter ist, prueft Mitwirkung, Ermittlungsverlauf und Begründung der Anordnung gesondert.

Keine individuelle Prognose

Tatzeit, verwendetes Messsystem, Akteninhalt, konkrete Rüge und Verfahrensstand sind entscheidend. Dieses Profil ist eine Einordnung des genannten Verfahrens, keine Erfolgszusage.