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BGH · 2026-07-02

Nicht gespeicherte Rohmessdaten

4 StR 235/25 · Beschluss

Redaktioneller Stand 22. September 2026 · Deutschland · Bezugszeiträume direkt an den Daten

Was die Entscheidung trägt

Bei einer standardisierten Geschwindigkeitsmessung begründet die fehlende Speicherung der Rohmessdaten allein keinen Verstoß gegen ein faires Verfahren und kein hierauf gestütztes Beweisverwertungsverbot.

Was daraus nicht folgt

Kein allgemeines Gütesiegel für jede Messung; vorhandene Informationen, konkrete Fehlerhinweise und andere Verfahrensrechte sind getrennt zu prüfen.

Praktische Bedeutung

Nicht mit einem universellen Loeschungs- oder Rohdatenargument werben. Zuerst klaeren, welche Unterlagen existieren und welcher konkrete Einwand verbleibt.

Keine individuelle Prognose

Tatzeit, verwendetes Messsystem, Akteninhalt, konkrete Rüge und Verfahrensstand sind entscheidend. Dieses Profil ist eine Einordnung des genannten Verfahrens, keine Erfolgszusage.