Cookie-Einstellungen und Google Ads-Werbemessung
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Hinweise ergänzen die Datenschutzerklärung von blitzer-alarm.de und deren Angaben zum Verantwortlichen und Ihren Rechten.
Google Tag Manager und Google Ads werden auf dieser Website erst nach Ihrer Zustimmung zur Werbemessung geladen. Die Messung soll Anzeigen und bestätigte Bestellungen bzw. Unterstützungszahlungen zuordnen. Google Analytics, personalisierte Werbung und Enhanced Conversions sind in dieser Integration nicht vorgesehen.
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Bei aktivierter Werbemessung können unter anderem IP-Adresse, Browserdaten, Seitenadresse, Referrer und Anzeigen-Klickkennung an Google übermittelt werden. Bei einem bestätigten Abschluss werden gegebenenfalls eine Zahlungs-ID, Betrag und Währung übertragen. Namen, E-Mail-Adressen, Formularinhalte und Falldaten gehören nicht zu den von uns vorbereiteten Conversion-Ereignissen.
Die Verarbeitung zur Werbemessung beruht auf Ihrer Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Google Ads kann Cookies zur Anzeigenzuordnung verwenden, etwa _gcl_au mit einer üblichen Laufzeit von 90 Tagen. Die Laufzeiten weiterer eingesetzter Google-Cookies ergeben sich aus der Cookie-Übersicht von Google. Der Tag Manager verwaltet die Tags; die Tags bestimmen die weitere Verarbeitung.
Verarbeitung in den USA ist möglich. Google LLC ist im EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Soweit dessen Angemessenheitsbeschluss anwendbar ist, bildet er die Grundlage der Übermittlung; ergänzend können Standardvertragsklauseln gelten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Google.
Das Cookie fk_consent speichert Ihre Auswahl, eine zufällige Nachweis-ID, Zeitpunkt, Banner-Version und Container-Zuordnung für 180 Tage. Es wird nur auf der jeweiligen Website verwendet; die Einwilligung gilt zusätzlich für den Bestellprozess auf freiheitskanzlei.de. Beim Wechsel werden Auswahl, Nachweis-ID, Banner-Version, Klickzeit, Herkunftsdomain und nach Zustimmung vorhandene Anzeigenkennungen im Link übergeben. Die Bestelldomain entfernt die Übergabeparameter und protokolliert die Übernahme vor der Werbemessung. Ein Widerruf ist auf beiden Domains möglich und muss dort jeweils vorgenommen werden. Die Speicherung Ihrer Auswahl ist für die Einwilligungsverwaltung erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Der Betreiber protokolliert Entscheidungen mit Zufalls-ID, Client- und Serverzeit, Domain, Version und Verweis auf den archivierten Bannertext, um Einwilligungen nachweisen zu können (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Der Nachweis enthält keine IP-Adresse und keinen User-Agent. Die Nachweisdateien werden 365 Tage aufbewahrt; die automatische Bereinigung erfolgt beim nächsten Protokollierungsvorgang. Unabhängig davon können reguläre Webserver-Logs anfallen.
Über Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ablehnen oder Ihre Zustimmung widerrufen. Beim Widerruf wird die Werbemessung deaktiviert, erreichbare Google-Cookies dieser Website werden gelöscht und die Seite neu geladen. Drittanbieter-Cookies auf Google-Domains können wir nicht löschen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Bei einer neuen Banner-Version oder nach Ablauf der Auswahl werden Sie erneut gefragt.
Andere in der allgemeinen Datenschutzerklärung beschriebene Dienste, Sitzungen und interne Statistiken werden durch diese Ads-Auswahl nicht gesteuert.